Erklärung zur Barrierefreiheit
Die RWTH Aachen ist bemüht, ihre Webanwendungen Jards
für NHR (https://jards.nhr-verein.de/), Jards für RWTH
(https://jards.itc.rwth-aachen.de/) und Jards für
Coscine (https://jards.coscine.de/) im Einklang mit den
nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments
und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert
den Umsetzungsstand für die genannten Webanwendungen
gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Überprüfung der genannten Webanwendungen erfolgt
mithilfe eines Selbsttests kontinuierlich über
Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten
ermittelt werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese genannten Webanwendungen sind mit der Verordnung
zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
aufgrund der folgenden Feststellungen nur teilweise
vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
-
Die Seitenstruktur bzw. die Anordnung der Elemente
ist für den sehenden Nutzenden nicht als Tabelle
wahrnehmbar. Wohl aber wird dem Nutzenden eines
Screenreaders auf jeder Seite eine Tabelle
angekündigt, da diese beim Layout der Seite benutzt
wurde.
-
Statusmeldungen sind lediglich farblich
hervorgehoben. Der Screenreader kann die Stelle, an
der eine Statusmeldung erscheint, nicht
identifizieren.
-
Das Menü bzw. die Seitennavigation ist für Nutzende
eines Screenreaders nicht als übergeordnetes Menü
wahrnehmbar.
-
Auf jeder Seite gibt es Kontrastfehler.
Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie
möglich zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.07.2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten
von genannte Webanwendungen aufgefallen? Oder haben Sie
Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich
gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das
vorgesehene Feedback-Formular unter:
Formular
Sie können uns auch per Post, per E-Mail oder
telefonisch kontaktieren:
Abteilung 5.5 - IT-Strategie und IT-Organisation
Ursula Schwieren
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon: 0241 80 94287
E-Mail: ursula.schwieren@zhv.rwth-aachen.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur
Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen
keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben,
können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie
Informationstechnik
Ombudsstelle
für barrierefreie
Informationstechnik
einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten
für die Belange der Menschen mit Behinderung
nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Wenn Sie ein
Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den
entsprechenden Antrag
Antrag
aus und senden ihn per Post oder E-Mail
an die
Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie
Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de